Amtlicher Lageplan

Für Ihren Bauantrag benötigen Sie neben den Bauzeichnungen und anderen Bauvorlagen, die Ihnen Ihr Architekt zusammenstellt, einen amtlichen Lageplan. Dieser Plan stellt Ihr Grundstück sowie die angrenzenden Flächen mit allen planungsrelevanten Einzelheiten in Bezug zur Grundstücksgrenze dar. Mit Hilfe dieses Planes können Sie nun mit Ihrem Architekten die genaue Position des Gebäudes sowie der Kraftfahrzeugstellplätze festlegen. Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) trägt Ihr geplantes Gebäude nach Ihren Angaben in den amtlichen Lageplan ein und berät Sie bei eventuell aufkommenden Fragen. Der fertige amtliche Lageplan wird von den Bauherren und dem Planer unterschrieben, während der ÖbVI die urkundsrelevanten Tatbestände an Grund und Boden mit seinem Dienstsiegel bescheinigt. Dieser amtliche Lageplan ermöglicht es der Baubehörde zu prüfen, ob sich Ihre Bauwünsche nach den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen durchführen lassen.

Grenzvermessung

Sie können Ihre Grenze auf vielfache Weise vermessen lassen. Wenn sie den Grenzverlauf Ihres Grundstückes in der Örtlichkeit markieren lassen möchten, können sie eine Grenzanzeige, Grenzzeugnis oder eine Grenzwiederherstellung beantragen. Falls sie jedoch einen Teil eines Grundstückes kaufen bzw. verkaufen wollen, benötigen Sie eine Teilungsvermessung.

Gebäudeabsteckung

Nachdem die Baugenehmigung erteilt wurde, kann mit der Baudurchführung begonnen werden. Dazu muss das bisher nur auf dem Papier existierende und nun genehmigte Bauvorhaben eins zu eins in die Örtlichkeit übertragen werden. Es handelt sich hierbei um die so genannte Absteckung. Dabei werden die Außenmaße des Bauwerks nach Lage und Höhe durch den ÖbVI in der Örtlichkeit durch Pfähle beziehungsweise durch Nägel, auf dem so genannten Schnurgerüst markiert. Die Absteckung gibt Ihnen die Sicherheit, dass die spätere örtliche Lage Ihres Hauses auch Ihrer Planung und der Baugenehmigung entspricht. Darüber hinaus können durch die rechtzeitige Absteckung kostenintensive Erdarbeiten und Fundamentierungsarbeiten auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden.

Gebäudeeinmessung und Überprüfungsmessung

Sobald die Bodenplatte fertig ist, wird die Überprüfungsmessung durchgeführt.
Es wird geprüft, ob das Bauwerk den Vorgaben der Baugenehmigung hinsichtlich Lage, Höhe und Grenzabstand entspricht. Mit Baufertigstellung ist der Bauherr außerdem verpflichtet, sein Gebäude zur Fortführung des amtlichen Katasternachweises durch den ÖbVI einmessen zu lassen. Um Kosten zu sparen, erledigt der ÖbVI die örtlichen Arbeiten zur Gebäudeeinmessung zeitgleich mit der Überprüfungsmessung. Das geschieht immer dann, wenn mit dem Aufmaß zur Überprüfungsmessung der Grundriss des späteren Gebäudes erkennbar ist.

Grundstücksvereinigung

Falls Sie mehrere Grundstücke zu einem Grundstück vereinigen lassen möchten, können Sie hier einen Vereinigungsantrag stellen.

TGA (Technische Gebäudeausrüstung)

Vermessungstechnische Erfassung mit 3D-Laserscanner und Dokumentation in AutoCAD der betriebseigenen Technischen Gebäudeausrüstung.